Fachkraft für Abwassertechnik (Seiteneinstieg)

„Mitarbeiter-Qualifikation – Fachkraft für Abwassertechnik“
2-jährige Ausbildung im dualen System (‚Seiteneinsteiger‘)

Zielgruppe:
Fachfremde aber praxisbewährte Mitarbeiter im VE/UT-Bereich, die weiter­qualifiziert werden sollen und einen Abschluss als Fachkraft für Abwassertechnik mit einer Abschlussprüfung vor der Zuständigen Stelle anstreben.

Organisation:
Da die Anmeldungen für die Beschulung der Fachkraft für Abwassertechnik im Seiteneinstieg in den letzten Jahren stark zurückgegangen sind, konnte und kann auch in Zukunft keine eigene Klasse mehr gebildet werden. Eine Mitbeschulung mit den Auszubildenden im 2. und 3. Ausbildungsjahr mit jeweils einem Schultag pro Woche hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Um den Betrieben die Mitarbeiter­qualifizierung dennoch zu ermöglichen, haben wir ein neues Modell entwickelt.

Die Ausbildung erstreckt sich wie bisher auch über 2 Jahre. Im ersten Ausbildungsjahr werden den Seiteneinsteigern auf der Kläranlage wichtige Fertigkeiten und grundlegende Kenntnisse vermittelt. Im 2. Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden zusätzlich in der Schule unterrichtet. Dabei werden sie komplett mit den jugendlichen Auszubildenden des 3. Ausbildungs­jahres an 2 Tagen pro Woche beschult (Do und Fr; Ferien nach der Ferienregelung für Rheinland-Pfalz). Wir empfehlen, dass die Seiteneinsteiger bereits in ihrem ersten Ausbildungsjahr (2. Ausbildungsjahr Jugendliche) die Berufsschule besuchen. (Di, 14-tägig und Mi, wöchentlich)

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung (eventuell verzichtbar – Einzelfallprüfung)
  • Zulassung durch die Zuständige Stelle – ADD Rheinland-Pfalz, Trier

Um die Zulassung zu erhalten, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Das Berufsbildungsgesetz sieht in § 45 eine Zulassung in besonderen Fällen vor.
    Nach Absatz (2) gilt: „Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.“ Das bedeutet, dass der Mitarbeiter seit mindestens 4,5 Jahren an der Kläranlage tätig war.
  2. Der Mitarbeiter erhält einen 2-jährigen Ausbildungsvertrag als Zusatz zum Arbeitsvertrag und das Ausbildungs­verhältnis wird bei der Zuständigen Stelle eingetragen. (Musterausbildungsvertrag an unserer Schule erhältlich)

Abschluss:
„Fachkraft für Abwassertechnik“ durch staatliche Prüfung vor der Zuständigen Stelle (ADD Rheinland-Pfalz, Trier)

Kosten:
Schulgeldfreiheit, Kosten für Lehr- und Lernmittel ca. 250.- €, sollte zur Abdeckung betrieblicher Ausbildungsinhalte eine überbetriebliche Ausbildung genutzt werden, können weitere Kosten entstehen (z.B.: DEULA, Bad Kreuznach)

Anmeldung:
Aufnahmeantrag (auf unserer Homepage)

Falls Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme (Telefon, Fax, Email). Offene Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Kontakt

Sekretariat:

Frau Andrijevic
Fon: 0621/504-4171

Frau Ruf
Fon: 0621/504-4172

Frau Korn
Fon: 0621/504-4193

Vorzimmer:
Frau Karch
Fon: 0621/504-4175

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7:30 – 12:00 Uhr

Mo-Do: 13:00 – 15:00 Uhr

Fax: 0621/504-4177

E-Mail: schule@n.bbslu.de

Berufsbildende Schule Naturwissenschaften
Franz – Zang – Straße 3 – 7
67059 Ludwigshafen