Sie möchten unterrichten?
Sie möchten unterrichten? Der Lehrberuf im Seiteneinstieg.
Ihre Voraussetzungen:
- ein abgeschlossenes Master-Studium in Chemie
- Freude an der Arbeit mit jungen Menschen
- Erfahrung in der Betreuung von Praktika in den Bereichen instrumentelle Analytik oder präparative organische Chemie
- Sie haben Lust auf eine neue Herausforderung
Wir sind eine berufsbildende Schule, die Ausbildungen in den Bereichen Chemie-, Biologie- und Physiklaborant, Chemietechniker (Bachelor Professional), sowie Technische Assistenten für Chemie und Biologie anbietet. Darüber hinaus bilden wir weitere naturwissenschaftliche Produktionsberufe aus.
Wir bieten Ihnen:
- Unterstützung bei der Bewerbung für den Lehrberuf im Seiteneinstieg in den Fächern Chemie oder Chemietechnik (Produktionstechnik).
- Langjährige Erfahrung in der Betreuung von Referendaren.
- Eine hervorragend ausgestattete Schule mit enger Anbindung an die chemische Industrie.
- Motivierte und interessierte Schülerinnen und Schüler.
- Kollegiale Zusammenarbeit in einer familiären Atmosphäre.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann würden wir uns freuen, wenn Sie unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.
Gerne können Sie sich mit unserem Kollegium über deren Erfahrungen während der Ausbildung austauschen.
Hinweis für Studierende mit dem Studienziel „M.Ed. (LA Gymnasium)“ hinsichtlich des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen:
Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen absolvieren, erhalten nach der Zweiten Staatsprüfung die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in zwei allgemeinbildenden Fächern. Sie können damit in Rheinland-Pfalz für den Schuldienst sowohl an berufsbildenden Schulen, als auch an Gymnasien eingestellt werden. Aus aktuellem Anlass wird vorsorglich darauf hinwiesen, dass dieser Abschluss nicht in jedem Fall in anderen Bundesländern für die Einstellung in den Schuldienst anerkannt wird.
(eine Information des Ministeriums für Bildung)
Hinweis: Eine Verbeamtung ist in Rheinland-Pfalz nur bis zum 40. Lebensjahr möglich.